Rechtstipp für Vereine: Das Impressum
Das richtige Impressum für die Vereinswebseite:
Merke: Es handelt sich um Pflichtangaben für Vereine gem. § 5 Telemediengesetz (TMG).
Folgende Informationen müssen eingetragene Vereine auf ihrer Homepage im Impressum angeben*:
Grundsätzlich gilt: ...
1. Das Impressum muss mit höchstens 2 Klicks ab Startseite gefunden werden.
2. Vollständiger Name des Vereins.
3. Volle Anschrift inkl. Sitz des Vereins. Kein Postfach!
4. Vor- und Zuname der Vorstände im Sinne des § 26 BGB.
5. Emailadresse.
6. Vereinsregisternummer (VR-Nummer) und Name des Registergerichts.
7. Im Einzelfall weitere spezifische Angaben*.
*Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich um Mindestangaben. Es besteht möglicherweise aufgrund des §5 TMG oder der DLInfVO die Verpflichtung zu weiteren Angaben.
Weitere Fragen stellen Sie gerne an: www.jugitatio.de
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