Nothilfefond der Kulturgesichter0761 e.V.
Seit Di. 14.12.21, ist der Antrag zur Unterstützung von soloselbstständigen Kulturschaffenden aus dem Kulturgesichter0761 e.V. online und downloadbar!
Bis Ende 2021 stellt der Kulturgesichter0761 e.V. vorerst 20.000,- Euro als Soforthilfe zur Verfügung!
Wer ist antragsberechtigt?
Als antragsberechtigt gelten soloselbstständige Kultur- und Kunstschaffende aus allen Bereichen der Kultur- und Kunstarbeit, egal, ob ...
Techniker:in, Künstler:in, Eventagentur-Inhaber:in, Grafiker:in, Tänzer:in, Schauspieler:in, Veranstalter:in, Plakatierer:in, Stagehand, DJ:ane, Konzertfotograf:in usw. seid. Wichtig ist, ihr müsst soloselbstständig sein, ein Gewerbe angemeldet und diese Tätigkeit mit. mind. 50% eurer Arbeitszeit hauptberuflich ausführen.
Die Unterstützung geht zunächst nur an Kulturschaffende aus dem Stadtkreis Freiburg. Soloselbstständige Kulturschaffende aus den umliegenden Landkreisen erhalten zeitnah über die Presse und Newsletter ein Feedback, wenn auch hier Gelder ausbezahlt werden können. Eine großzügige Verteilung der Gelder ist geplant, wenn möglich!
Alle Infos zum Antrag und wer antragsberechtigt ist, finden sich auf:
www.kulturgesichter0761.de/nothilfefonds
Aktuell wird davon ausgegangen, dass ca. 200,- € pro Antragsteller:in ausbezahlt werden. Personen, die sich aufgrund der wirtschaftlichen Situation in einer besonderen Notlage befinden, dürfen sich gerne an Kulturgesichter0761 wenden, um hier eine Sonderlösung mit Ihnen zu finden.
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